Anwalt für Mietrecht in Nordhorn
Gekündigt? Reparaturen? Mietminderung? Mieterhöhung?
Die Heizung funktioniert schon seit dem Einzug nicht? Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet? Oder soll die Miete erhöht werden? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Mietrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Nordhorn zu geben.
Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und nicht selten eskalieren kleine Problemfelder zu großen Rechtsstreitigkeiten. Denn oft sind die Sachverhalte nicht ganz so klar, wie die Betroffenen es empfinden. Deshalb: Kontaktieren Sie schnell einen kompetenten Rechtsanwalt in Nordhorn mit dem Rechtsgebiet Mietrecht, um große und teure Verfahren zu vermeiden!
Auch wenn man sich im Recht fühlt: Nicht alle Urteile sind eindeutig und das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblichen Änderungen unterworfen ist. Egal, ob Sie eine Wohnung gemietet haben oder selbst Eigentümer sind, ist es oft wichtig, sich juristisch Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht der Anwaltskanzlei in Nordhorn zu holen.
Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin mit einem kompetenten Ansprechpartner und sparen Sie sich unnötige hohe Kosten!
Sie haben eine Wohnung gemietet oder sind selbst Eigentümer? Ich vertrete Sie als langjähriger Anwalt für Mietrecht in Nordhorn vor allem Mieter, aber auch Vermieter und Makler. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Mietrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Nordhorn eine umfassende Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten.
Als Rechtsanwalt mit dem Rechtsgebiet Mietrecht unterstütze ich Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, berate bei laufenden Mietverhältnissen (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Mietrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung mietrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Nordhorn kompetent in allen Bereichen des Mietrechts.
Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Nordhorn beraten – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind!
Sie haben ein Problem mit Ihrem Vermieter?
Ganz schnell merkt man als Mieter, wenn einem die Wohnung, das Haus oder die Büroräume nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Die Heizung leckt, die Abluftanlage funktioniert nicht – in diesem Fall haben Sie das Recht, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und eventuell einen Teil der Miete als Mietminderung zurückzuhalten. Aber hier lauern Fallen: Wird beispielsweise zu viel zurückgehalten, kann dies zu einem Mietrückstand führen, der sogar eine Kündigung zur Folge haben kann. Rufen Sie also im Zweifel Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Nordhorn an.
Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Nordhorn unterstützt Sie als Mieter bei
- der Überprüfung von Mietverträgen und deren Zusatzvereinbarungen
- einer Mietminderung und der Abwehr von Mieterhöhungen
- dem Kampf gegen Mietmängel
- der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts bei der Veräußerung der Mietwohnung
- der Rückerstattung einer Mietkaution
- der Inspektion der Nebenkostenabrechnungen
- Schadenersatzansprüchen
- unberechtigten Kündigungen
- Fragen rund um die Themen Renovierung und Schönheitsreparaturen
Als Ihr kompetenter Anwalt aus der Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht in Nordhorn beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie umfassend! Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine erfolgreiche außergerichtliche Lösung anstreben.
Themen im Mietrecht
Abmahnung
Wussten Sie, dass es genau wie im Job eine Abmahnung geben kann? Und genauso ernst sollte man sie nehmen, da beispielsweise aus einer Abmahnung vom Vermieter eine fristlose Kündigung der Wohnung entstehen kann.
Eine Abmahnung dient dazu, den Mieter aufzufordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer Abmahnung rügt ein Vermieter das vertragswidrige Verhalten eines Mieters oder weist ihn darauf hin, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Nehmen Sie sich sofort einen Rechtsanwalt für Mietrecht, wenn Sie der Überzeugung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Die Anwaltskanzlei in Nordhorn ist der kompetente Partner an Ihrer Seite. Erfahren Sie mehr bei einer telefonischen Ersteinschätzung durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht.
Bauliche Änderungen
Als Wohnungseigentümer kann es im Laufe der Zeit vorkommen, dass Sie umfangreichere bauliche Veränderungen wünschen, die über reine Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Darunter fallen einerseits Veränderungen des Gemeinschaftseigentums im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen, aber ebenso bauliche Anpassungen, die die Wohnsache in einer neuartigen Weise verändern und somit ebenfalls nicht als Instandhaltungsmaßnahmen zu verstehen sind. Die möglichen Änderungen sind dabei vielfältig. Beispielsweise gilt bereits ein neuer Farbanstrich als eine bauliche Änderung, die der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedarf.
Bauliche Änderungen am Gemeinschaftseigentum sind oft eine heikle Angelegenheit. Nicht immer herrscht unter den Eigentümern Einigkeit darüber, ob überhaupt eine Notwendigkeit für eine derartige Maßnahme vorliegt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, schon im Vorfeld Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für WEG-Recht in Nordhorn zu halten, um Ihr Anliegen bestmöglich durch gute Argumente zu unterstützen. Gemeinsam besprechen wir die von Ihnen gewünschten baulichen Änderungen und analysieren tiefgreifend etwaige Pro- und Contra-Positionen, mit denen Sie von den restlichen Parteien der Eigentümergemeinschaft konfrontiert werden könnten.
Eigenbedarfskündigung
Wann darf ein Eigentümer Eigenbedarf anmelden? Kann man Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs einreichen? Und welche Fristen gelten? Das Recht ist für Mieter in Deutschland sehr stark, aber auch hier gibt es Besonderheiten, die sie kennen sollten.
Für einen Vermieter gestaltet sich die Kündigung eines Mietvertrags schwierig, denn er muss dem Mieter schriftlich begründen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Mietvereinbarung hat. Der Vermieter darf beispielsweise einem Mieter kündigen, wenn er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte und Eigenbedarf anmeldet. Ob Ihnen in einem solchen Fall eventuell eine Abfindung zusteht, kann Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Nordhorn für Sie unkompliziert herausfinden.
Erleichterte Kündigung
Nicht immer benötigt ein Vermieter ein berechtigtes Interesse, um einem Mieter zu kündigen. Wann das der Fall ist?
Ein Vermieter kann auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses ein Mietverhältnis kündigen, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Dafür benötigt er keine Kündigungsgründe, wobei sich jedoch die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert.
Gewerberaummiete
Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich in einigen bedeutenden Punkten vom Wohnraummietrecht. So sollte beispielsweise beachtet werden, dass im Fall von Gewerberaummietverhältnissen kein besonderer Kündigungsschutz für den Mieter besteht. Hinzu kommt, dass für gewerbliche Mietverhältnisse die Regelungen der Sozialklausel nicht zur Anwendung kommen. Konkret bedeutet das, dass ein Mieter kein Widerspruchsrecht gegen eine vertragsgemäße Kündigung besitzt. Das kann insbesondere dann für Sie als Mieter unangenehm werden, wenn Sie auf die Nutzung der Räumlichkeiten für Ihr Unternehmen angewiesen sind. In solchen Fällen ist es wegen der rechtlichen Besonderheiten des Gewerberaummietrechts überaus sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Mietrecht einer Kanzlei in Nordhorn um Rat zu fragen.
Bevor Sie jedoch überhaupt in ein gewerbliches Mietverhältnis eintreten, steht die Vertragsunterzeichnung an. Wenn Sie als Vermieter auftreten, dann ist ein rechtlich korrekt ausgestaltetes Vertragswerk unerlässlich. Wenden Sie sich gerne an mich als Rechtsanwalt für Mietrecht, der Ihnen bei der Vertragsgestaltung hilft, um sicherzugehen, dass Ihnen bei der juristischen Grundlage der Vermietung Ihres Objekts keine Fehler unterlaufen. Selbstverständlich berate ich aber auch Mieter, die sich nicht sicher sind, ob die Konditionen des Mietvertrags mit den geltenden rechtlichen Vorgaben konform gehen oder ob sie Fallstricke enthalten. In Ihrem Auftrag überprüfe ich als Rechtsanwalt für Mietrecht in Nordhorn einen bestehenden gewerblichen Mietvertrag und achte genau darauf, dass keine Klauseln enthalten sind, die Ihnen zum Nachteil gereichen könnten.
Immobilienrecht
Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf bei der vertraglichen Gestaltung oder der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Und: Im Immobilienrecht geht es meistens um hohe Werte.
Rechtsfragen im Immobilienrecht sind häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung beraten wir Sie umfassend zum Allgemeinen Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, zur Vertragsgestaltung, Werkverträgen, Mängeln, Forderungen aus Leistungen und Honoraren und zu Erbengemeinschaften.
Kündigung
Als Mieter kann man ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis seiner Wohnung oder seines Hauses kündigen. Beim Vermieter sieht das schon anders aus. Er darf seinen Mietern nicht ohne Grund eine Kündigung aussprechen.
Der Vermieter muss im Gegensatz zum Mieter bei einer ordentlichen Kündigung berechtigte Gründe vortragen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können beide Seiten das Mietverhältnis ohne Einhaltung von vorgeschriebenen Kündigungsfristen sofort kündigen. Als Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Nordhorner Anwaltskanzlei kann ich Ihnen weiterhelfen, wenn es um Kündigungsgründe geht.
Kündigungsfristen
Kennen Sie die Kündigungsfrist, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten? Und kommt man auch früher aus einem Mietvertrag?
Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung für Mieter und Vermieter drei Monate. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich hingegen nach fünf bzw. nach acht Jahren seit dem Einzug des Mieters um jeweils drei Monate. Für den Mieter besteht also ein besonderer Schutz – seine Frist beträgt unabhängig von der Mietdauer immer drei Monate.
Mieterhöhung
Der Vermieter darf frühestens 15 Monate nach Einzug des Mieters oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Gibt es noch weitere Punkte, die beachtet werden müssen?
Die Erhöhung der Miete darf jedoch innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein. Ist der Mieter nicht einverstanden, so gibt es die Möglichkeit die Mieterhöhung durch seinen Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu widersprechen.
Um mögliche Nachteile auszuschließen, suchen Sie sich bitte juristischen Rat bei meiner Anwaltskanzlei für Mietrecht in Nordhorn.
Mietrecht
Mietrecht Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Aber das Mietrecht ist komplex und oft wird Streit zwischen Mieter und Vermieter erst vor Gericht entschieden.
Das deutsche Mietrecht ist extrem umfassend und sieht zahlreiche Besonderheiten vor. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich also gründlich informieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen und sich mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht kompetente Hilfe an ihre Seite stellen.
Mietrückstand
Wer eine Immobilie vermietet, hat nicht selten Schwierigkeiten mit seinen Mietern. Mietrückstände gehören dabei zu den häufigsten Problemen. Seien es unbezahlte Nebenkosten oder verweigerte Mietzahlungen – diese Zahlungsrückstände können zu ernsten Herausforderungen für Vermieter werden. Sind Sie Vermieter einer größeren Immobilie und treten solche Probleme häufiger auf, kann sogar Ihr wirtschaftliches Fortbestehen bedroht sein. Grund genug, Rat bei mir als Rechtsanwalt für Mietrecht aus einer Kanzlei in Nordhorn zu suchen.
Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Themenfeld und der Gesetzgeber hat viele Entscheidungen im Sinne der Mieter getroffen, die es Vermietern erschweren, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Als Laie ist es dabei oft kaum möglich, einen rechtlich wirksamen Weg zu finden. Als Rechtsanwalt für Mietrecht kenne ich mich jedoch hervorragend mit Zahlungsforderungen bei Mietrückständen und weiteren möglichen Schritten aus. Zögern Sie nicht, mich zeitnah anzusprechen!
Mietspiegel
Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und schafft damit Markttransparenz für Mieter.
Der Mietspiegel ist eine wichtige Informationsquelle, wenn es beispielsweise um die Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse geht. Dies gilt in Gebieten mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt. Das Hauptanwendungsgebiet für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem ein Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.
Mietverhältnis
Das Mietverhältnis ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der auf Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt, also der Miete, gerichtet ist.
Ein Mietverhältnis gründet sich in den allermeisten Fällen auf einen Mietvertrag, der jedoch nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss. Grundsätzlich bestehen für beide Vertragsparteien, also für Vermieter und Mieter, diverse Pflichten.
Mietvertrag
Mietverträge enthalten Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren.
In der Praxis werden oft Klauseln verwendet, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Es ist also durchaus für Mieter und auch für Vermieter sinnvoll, sich hinsichtlich der Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen, die man unterschreiben soll, anwaltlich beraten zu lassen. Fragen Sie einen ortsansässigen Rechtsanwalt in Nordhorn.
Pachtrecht
Das Pachtrecht stellt eine Unterkategorie des Mietrechts dar. Denn der Pächter hat im Gegensatz zum Mieter nicht nur das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten, sondern er darf ebenfalls mögliche Profite daraus ziehen. Dennoch kann es vorkommen, dass im Zuge eines Pachtverhältnis Ungewissheiten über Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien entstehen. Um diese Unsicherheiten aufzuklären, bedarf es der Expertise eines versierten Rechtanwalts für Miet- und Pachtrecht meiner Kanzlei in Nordhorn.
Zwar sind die Ähnlichkeiten von Miete und Pacht kaum von der Hand zu weisen, dennoch existieren bedeutsame Unterschiede. Diese zu beachten kann entscheidend sein, um nicht in rechtlich bedenkliche Situationen zu geraten. Diese Unterschiede können sich beispielsweise auf Regelungen zur Kündigungsfrist oder die Nutzung des Inventars innerhalb der Pachträumlichkeiten beziehen. Die konkreten Details sind idealerweise im Pachtvertrag festgelegt, den Sie gemeinsam mit mir als Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen oder als Verpächter aufsetzen können.
Räumungsklage
Sie haben Ihrem Mieter gekündigt und er zieht nicht aus? Dann ist der nächste Schritt eine Räumungsklage.
Denn räumt der Mieter nach einer (fristlosen) Kündigung und einer Frist zur Räumung nicht die Wohnung, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage als das letzte Mittel, mit der er den Auszug durchsetzen kann. Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Nordhorn hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Ihren Anwalt für einen telefonischen Erstkontakt an.
Sondereigentum
Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist im Wohnungseigentumsrecht ein wichtiger Aspekt. Dieser wird oftmals als Ausgangspunkt für die Bewertung einer Wohnung genutzt sowie die Aufteilung des Hausgelds und mögliche Instandsetzungsmaßnahmen. Sondereigentum beschreibt dabei all jenes Eigentum, über das ein spezifischer Eigentümer (entweder als natürliche oder juristische Person) die Eigentumsrechte besitzt, nicht jedoch die restliche Eigentümergemeinschaft. Im Regelfall bezieht sich damit das Sondereigentum auf den Wohnraum oder andere Räumlichkeiten, die nicht als Wohnraum genutzt werden. Aber auch Grundstücksteile oder Stellplätze können häufig als Sondereigentum geltend gemacht werden.
Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist nicht immer ein einfach zu durchschauender Prozess. Oftmals ist es notwendig, bestimmte Bereiche der Immobilie explizit zum Sondereigentum zu erklären. Ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Nordhorn kennt sich mit den rechtlichen Vorgaben für die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum genau aus. Ich kann Ihnen klare Antworten dazu liefern, ob der von Ihnen als Sondereigentum beanspruchte Bereich in diese Kategorie fällt oder nicht. Nötigenfalls setze ich Ihre Ansprüche auch mit rechtlichen Mitteln durch, sollte sich herausstellen, dass die Eigentümergemeinschaft Ihren berechtigten Anspruch auf einen Teilbereich als Sondereigentum nicht teilt.
Unterlassungsklage
Der Mieter darf eine Mietsache nur in dem durch den Mietvertrag gewährten Umfang nutzen. Setzt er sich darüber hinweg und gebraucht er sie vertragswidrig, kann ihn der Vermieter abmahnen.
Setzt er den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fort, ist der Vermieter berechtigt, auf Unterlassung zu klagen. Diese Klage stellt zudem eine Alternative zu einer (fristlosen) Kündigung des Vermieters dar.
Vermieterrecht
Auch Vermieter haben Rechte! So diese das Recht auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB und dass die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand vom Mieter erhalten werden. Leider wird beides oft nicht eingehalten.
Sollte Sie als Mieter gegen diese Rechte verstoßen, kann sich der Vermieter wehren: mit einer Abmahnung und bei großen Pflichtverstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung. Ich als Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Nordhorn vertritt sowohl Sie als Mieter, als auch Sie als Vermieter mit kompetenter Erfahrung.
Vermietung von Eigentumswohnungen
Kapitalanlagen können viele Formen annehmen. Viele Menschen nutzen Aktiendepots, um ihr Vermögen zu vermehren, wohingegen andere eher in Immobilien ihr Glück suchen oder gar beides miteinander kombinieren. Wer mit Immobilien Geld verdienen will, der wählt häufig die naheliegendste Option und entscheidet sich für einen Erwerb und anschließende Vermietung einer Eigentumswohnung. Allerdings hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine ganze Reihe an Vorgaben erlassen, die ein Vermieter beachten muss, wenn er seine Immobilie an interessierte Mieter überlassen möchte. Seien es steuerrechtliche Vorgaben, Pflichten gegenüber einer möglicherweise vorhandenen Eigentümergemeinschaft oder Rechte eines Mieters – all diese Aspekte müssen Sie als Vermieter von nun an mit bedenken.
Damit Sie diesen Schritt nicht allein gehen müssen, habe ich es mir als Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Nordhorn zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Vermietung Ihrer Eigentumswohnung zu unterstützen. In Ihrem Auftrag prüfe oder gestalte ich Mietverträge aus und sorge dafür, dass Sie bei der Vermietung alle rechtlichen Vorschriften genau einhalten, um schon im Vorfeld mögliche Mieterbeschwerden zu vermeiden. Als Rechtsanwalt für Mietrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie Fragen zu mietrechtlichen Details haben. Auch bei problematischen Verhältnissen mit einem Mieter helfe ich gerne weiter. Zögern Sie nicht, einen Anwalt für Mietrecht in Nordhorn anzusprechen!
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst den Themenkomplex rund um den Erwerb von Wohnräumen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten und die Auseinandersetzung mit anderen Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Entgegen der allgemeinen Vorstellung kann der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht ohne Weiteres mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren. Überlassen Sie mir die Auseinandersetzung mit anderen Wohnungseigentümern. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt in Nordhorn – ich bin für Sie da.
Wohnungseigentum ist Sondereigentum an einer Wohnung und ist automatisch verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Wenn Maßnahmen am Wohnungseigentum eine Außenwirkung im weitesten Sinne entfalten und damit auch Nachteile für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Folge haben können, sind sie nicht erlaubt. Deshalb ergeben sich im Wohnungseigentumsrecht vor allem Streitigkeiten rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft. Fragen Sie meine Kanzlei in Nordhorn für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – ich als Rechtsanwalt unterstütze und berate Sie gerne!
Häufige Fragen
Für wen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?
Bei der Eigenbedarfskündigung muss ein Vermieter genau darlegen, wer in die Wohnung einziehen soll und, warum genau diese Person die Wohnung benötigt. Eigenbedarf kann der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für enge Familienangehörige oder ein Haushaltsmitglied anmelden.
Wann darf man die Miete kürzen?
Jeder Mieter hat Anspruch auf eine Mietminderung, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist. Damit der Mieter im nächsten Schritt die Mietminderung beanspruchen kann, muss man bei seinem Vermieter eine Mängelanzeige einreichen.
Wann ist die Kündigung bei Mietrückständen berechtigt?
Mietrückstand kann schneller zur fristlosen Kündigung führen, als einem lieb ist. Wird zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung mit einer darauf anschließenden Räumungsklage.
Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?
Grundsätzlich sind Mieterhöhungen rechtens. Der Vermieter muss jedoch einiges beachten, damit eine Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Sie darf allerdings innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein.
Was tun bei Eigenbedarfskündigung?
Das Mietrecht schützt den Mieter grundsätzlich vor einer willkürlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Vermieter kann die Wohnung nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Der am häufigsten genannte berechtigte Kündigungsgrund, ist Eigenbedarf. Das bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder ein enger Familienangehöriger oder ein Haushaltsmitglied des Vermieters die Wohnung übernehmen soll. Die Gründe sind sehr eng gefasst und sollten im Zweifelsfall immer von einem Anwalt überprüft werden. Denn der Mieter hat das Recht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.
Was tun bei einer Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kann nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen. Unser Mietrecht sieht zusätzlich vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt, sind die Chancen hoch, dass er in der Wohnung bleiben kann.
Wie viel Mietminderung ist angebracht?
Jedes Urteil, das einen konkreten Prozentsatz für Mietminderung nennt, ist eine Einzelfallentscheidung – es kommt also immer auf die konkrete Beeinträchtigung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht in Nordhorn, um gemeinsam mit ihm die Mietminderung zu berechnen.